Benutzungsordnung

1 Zugang

Die Kantonsbibliothek Uri (nachfolgend KBU genannt) steht allen natürlichen und juristischen Personen zur Nutzung offen. Bei Personen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz sowie inbesonderen Fällen kann die Ausleihe eingeschränkt werden.

2 Bibliotheksausweis

Einschreibung

Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Die Nutzung der Ausleihangebote ist nur mit einem Bibliotheksausweis möglich.

Bibliotheksausweis

Der Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar – auch nicht innerhalb der Familie oder des Haushalts. Der Inhaber oder die Inhaberin haftet für die damit getätigten Ausleihen, sowie die damit verursachten Gebühren.

Mit der Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis wird bezeugt, dass man von dieser Benutzungsordnung und ihrem Anhang Kenntnis genommen hat und sie anerkennt.

Der Verlust des Ausweises sowie Adress- und Namensänderungen sind der KBU zu melden. Inaktive Benutzerausweise werden nach 2 Jahren gelöscht.

Bibliothekskunden der digitalen Medienangebote anerkennen die allgemeinen Benutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Spezielle Ausweise

Spezielle Ausweise sind nur für den zugewiesenen Zweck zu nutzen und dürfen nicht für die private Ausleihe genutzt werden.

Medienkistenausweis

Medienkistenausweise berechtigen zur Ausleihe von Medienkisten durch Schulen und Institutionen.

Klassenausweis

Klassenausweise können von Mitarbeitenden der Schule Altdorf, sowie von Schulen, die eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der KBU abgeschlossen haben, bezogen werden. Sie berechtigen auch zur Ausleihe von Medienkisten.

3 Nutzung

Berechtigung

Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechender Altersfreigabe ausleihen. Eine Weitergabe von ausgeliehenen Medien an Drittpersonen ist nicht gestattet. Der Bibliotheksausweis berechtigt die Inhaberin/den Inhaber auch für die Nutzung der von der KBU angebotenen E-Medien.

Anzahl Medien

Insgesamt können bis zu 15 Medien auf einem persönlichen Bibliotheksausweis belastet sein (E-Medien nicht mit einbezogen). Für spezielle Ausweise können andere Grenzwerte festgelegt werden.

Leihfrist / Verlängerung

Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Für spezielle Medienarten können andere Fristen festgelegt werden.

Nicht reservierte Medien können dreimal um vier Wochen verlängert werden.

Ausleihe

Die Medienausleihe erfolgt über die Selbstverbuchungsanlage. Medien müssen vor der Ausleihe auf Vollständigkeit geprüft werden. Fehlende Teile und Mängel sind innerhalb von 48 Std. nach der Ausleihe der KBU zu melden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt. Erfolgt keine Meldung, gelten die Medien als vollständig und intakt ausgeliehen. Benutzende sind verpflichtet, die korrekte Verbuchung zu prüfen. Für Fremdbuchungen auf dem Konto übernimmt die KBU keine Verantwortung.

Die KBU behält sich vor, die Selbstverbuchung ab einer bestimmten Gebühr zu sperren. In diesem Fall muss zuerst der Betrag vor Ort beglichen werden.

Fernleihe

Die KBU bietet bei Bedarf auch Fernleihe aus und in andere Bibliotheken an. Das Angebot ist kostenpflichtig.

Rückgabe

Die Medienrückgabe erfolgt über die Selbstverbuchungsanlage. Für die korrekte Rückbuchung sind die Benutzenden selbst verantwortlich.

Rückgabebox

Im Aussenbereich der Bibliothek steht eine Rückgabebox zur Verfügung. Die dort zurückgegebenen Artikel werden am darauffolgenden Öffnungstag der Bibliothek zurückgebucht. Bei überfüllten Rückgabeboxen ist keine Rückgabe möglich. Die KBU übernimmt keine Haftung für Artikel, die inner- und ausserhalb der Medienbox deponiert werden.

Zu beachten:

Magazinmedien dürfen nicht in der Rückgabebox deponiert werden.

Reservationen

Entliehene Medien können reserviert werden. Eine Reservierung ist kostenpflichtig. Reservierte Medien werden selbständig im Abholregal
abgeholt. Vor der Mitnahme sind diese durch die Bibliotheksnutzenden an der Selbstverbuchung auszuleihen.

Magazinbestand

Medien aus der Sammlung der Kantonsbibliothek müssen vorgängig bestellt werden.

Ausleihbar

Ausleihbare Magazinmedien werden analog den Reservationen beim Abholregal bereitgestellt. Diese müssen durch den Kunden/die Kundin noch ausgeliehen werden.

Nicht ausleihbar

Besonders schützenswerte Magazinbestände sind nicht entleihbar, sondern nur einsehbar. Die Bereitstellung erfolgt nach Vereinbarung im Lesesaal.

Bereitstellung

Die Bestellungen werden werktags von Montag bis Freitag bearbeitet. Die Bereitstellung erfolgt so bald als möglich. Beratungen zu den Magazinbeständen sind auf Anmeldung möglich.

Open Library

Die Nutzung der Bibliothek ausserhalb der bedienten Zeiten ist nur mit gültigem RFID-Bibliotheksausweis der KBU möglich. Berechtigt sind Personen ab 15 Jahren.

Die Karte ist nicht übertragbar. Es können Stichproben gemacht werden.

Keinen Zutritt haben Personen mit einem Kinderabo. Kinder unter 15
Jahren dürfen Open Library in Begleitung von Erwachsenen mit einer gültigen RFID-Karte nutzen.

Lesesaal

Der Lesesaal ist öffentlich zugänglich. Die Regeln zur Benutzung des
Lesesaals sind in der Benutzungs- und Gebührenordnung des Staatsarchivs festgehalten.

4 Gebühren

Mahnungen

Bei Überschreiten der Ausleihfrist werden Gebühren erhoben. Die
Mahngebühren werden nach Fristablauf geschuldet, unabhängig von der Zustellung der Mahnschreiben.

Werden die Medien innerhalb von 30 Tagen nach Versand der 3. Mahnung nicht zurückgebracht, wird von einem Verlust ausgegangen und die Medien werden gemäss den Weisungen über Beschädigung oder Verlust zusätzlich zu den Mahngebühren in Rechnung gestellt.

Beschädigung

Der Benutzer/die Benutzerin haftet für sämtliche Schäden an von ihm/ihr
ausgeliehenen Medien, die nicht auf eine gewöhnliche Abnutzung zurückzuführen sind. Allfällige Mängel und Schäden sind der KBU umgehend zu melden. Schäden dürfen nicht selbst repariert werden.

Vollständigkeit / Verlust

Bei der Ausleihe und Rückgabe sind die Medien von der Benutzerin oder dem Benutzer auf ihre Vollständigkeit und ihren Zustand zu kontrollieren. Für nicht vollständig an der Selbstrückgabe retournierte Medien wird eine Gebühr für die dadurch entstandenen Umtriebe verrechnet.

Kosten

Für beschädigte oder verlorene Werke legt die Bibliothek die Ersatzkosten fest. Sie setzen sich aus dem Wiederbeschaffungspreis und den Kosten für den Bearbeitungsaufwand gemäss Gebührenordnung zusammen.

5 Haftung

Die Kundschaft ist verpflichtet, mit dem Eigentum der KBU sorgsam umzugehen.

Die Haftung der KBU wird im rechtlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht ausgeschlossen:

a) Für den Inhalt der angebotenen Medien

b) Für Schäden durch ausgeliehene Medien

c) Für Schäden oder Verlust von Eigentum der Benutzerin oder des Benutzers, die durch die Nutzung der Infrastruktur entstehen oder von persönlichen Gegenständen, die in der KBU aufbewahrt werden

d) Für Schäden, die aus dem Verlust oder Missbrauch des Benutzerausweises entstehen

e) Für Schäden durch Missachtung des Urheberrechtes durch die Benutzerinnen und Benutzer

Die KBU übernimmt weder während des regulären Betriebst noch bei Veranstaltungen die Aufsichtspflicht gegenüber Kindern.

Für Minderjährige haften die Erziehungsberechtigten.

6 Datenschutz

Die Verwendung der Personen-, Benutzungs- und Ausleihdaten wird in der Datenschutzerklärung der KBU definiert. Mehr Informationen dazu unter Datenschutz.

7 Ausschluss

Bei wiederholtem Verstoss gegen die Nutzungsbestimmungen, Störung des Bibliotheksbetriebes sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann die Leitung der KBU die Benutzung vorübergehend einschränken, die Person für immer ausschliessen oder ihr ein Hausverbot erteilen. Den betreffenden Personen steht ein Rekursrecht innert 30 Tagen an den Stiftungsrat zu. Der Stiftungsrat entscheidet abschliessend.

8 Schlussbestimmungen

Diese Benutzungsordnung tritt ab 1. August 2025 in Kraft und ersetzt alle früheren Ausleihvorschriften und Gebührenansätze.

Altdorf, 23. Juni 2025; Der Stiftungsrat der Kantonsbibliothek Uri / Der Präsident: Regierungsrat Georg Simmen, Bildungs- und Kulturdirektion

Hausordnung

Informationen zur Nutzung der KBU vor Ort finden Sie unter Hausordnung.

Gebührenordnung

Informationen zu Gebühren finden Sie unter Gebührenordnung.

Kantonsbibliothek Uri Stiftung
Bahnhofstrasse 13
6460 Altdorf
Tel. 041 875 22 21
kantonsbibliothek@ur.ch
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