Die Kantonsbibliothek Uri (KBU) ist ein Ort mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten, vom ruhigen Lesen bis hin zum Spielen im Kinderbereich. Damit sich alle wohlfühlen können, bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und einen respektvollen Umgang miteinander.
Verhalten
Im Lesesaal dürfen keine Nahrungsmittel konsumiert werden. Falls Getränke konsumiert werden, müssen diese in gut geschlossenen Behältern mitgeführt werden.
Das Konsumieren von Nahrungsmitteln und Getränken ist in folgenden Zonen erlaubt: im Lesecafé und an den Tischen des Veranstaltungsraums.
Es ist auf einen korrekten Geräuschpegel und rücksichtsvolles Verhalten zu achten.
Es herrscht allgemeines Rauchverbot.
Taschen und Mappen sind auf Verlangen dem Bibliothekspersonal offen vorzuweisen.
Das Spielen inkl. Nutzung von digitalen Geräten in der Bibliothek ist erlaubt, insofern sich der Geräuschpegel im Rahmen hält und nicht andere Bibliotheksbenutzende in ihrem Aufenthalt stört.
Sportschuhe, Rollschuhe etc. sind draussen abzustellen.
Tiere haben keinen Zutritt zu den Bibliotheksräumen. Ausnahme bilden Assistenzhunde.
Raumnutzung
Das Lesecafé ist sauber zu hinterlassen. Die Konsumation von Getränken (ausser Hahnenwasser) ist kostenpflichtig. Schmutziges Geschirr ist selbständig in der Abwaschmaschine zu deponieren.
Es gilt die Benutzungs- und Gebührenordnung des Staatsarchivs.
Der Multifunktionsraum kann multifunktional für Schulungen, interne Sitzungen, Veranstaltungen und Studierende genutzt werden. Reservationen durch die Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv haben gegenüber den anderen Nutzungsarten Vorrang.
Service
Schliessfächer sind vor Betriebsschluss zu leeren. Gegen eine Gebühr können Schliessfächer für einen längeren Zeitraum gemietet werden. Bitte wenden Sie sich an die Info-Theke.
Die Toiletten sind sauber zu hinterlassen.
Kopien am öffentlich zugänglichen Gerät sind kostenpflichtig. Die Kosten sind während der Open Library-Zeiten selbständig via Kasse zu begleichen. Während der bedienten Öffnungszeiten findet die Abrechnung am Informationsschalter statt.
Es steht ein Laptop mit Zugang zum Internet für die Nutzung innerhalb der Räumlichkeiten zur Verfügung. Das Personal kann die persönlichen Angaben der Nutzenden aufnehmen, falls dies zur Nachverfolgung allfälliger Vergehen notwendig ist.
Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung bzw. bei Verlust des Notebooks, kann die ausleihende Person haftbar gemacht werden. Nutzung pro Person/Tag 1 Std. Herausgabe während Schalteröffnungszeiten
Public-WLAN
Bei Nutzung des Public-WLAN werden die Datenschutzvorgaben des Amts für Informatik und der gültigen Schweizer Gesetzgebung angewendet.
Da es sich um ein öffentliches WLAN handelt, empfehlen wir den Nutzenden, die Kommunikation über das WLAN zu verschlüsseln.
Bei der Nutzung des öffentlichen WLANs setzen wir die Einhaltung des geltenden Schweizerischen Rechts voraus.
Der von uns bereitgestellte Dienst darf nicht gestört oder (z. B. durch Überbeanspruchung) negativ beeinflusst werden.
Das Senden und Empfangen von menschenrechtsverletzenden oder diskriminierenden Inhalten werden nicht toleriert.
Bei Verstössen behalten wir uns den Verweis aus unseren Räumlichkeiten vor.
Die grundsätzliche WLAN-Funktionalität oder eine minimale Datenrate kann nicht garantiert werden. Haftungsansprüche (auch Vergehen) unserer Nutzerinnen und Nutzer weisen wir zurück.
