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Ich möchte Kunde oder Kundin der KBU werden, was muss ich tun?
Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Der persönliche Benutzerausweis ist bei jedem Ausleihvorgang vorzuweisen. Mit der Unterschrift wird bezeugt, dass man von der Benutzungsordnung Kenntnis genommen hat und sie anerkennt.
Auszug aus der Gebührenordnung:
Einschreibung
Kinder- und Jugendliche (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) Fr. 2.-
Studierende und Lernende Fr. 2.-
Erwachsene Fr. 5.-
Öffnungszeiten

Ich wohne nicht im Kanton Uri, möchte aber Medien von der KBU entleihen?
Die Werke können Ihnen per Post zugesandt werden. Das Porto muss von Ihnen zurückerstattet werden. Die Leihfrist beträgt 4 Wochen.

Ich muss eine Arbeit zu einem urnerischen Thema schreiben!
Die KBU sammelt und erschliesst gemäss Leistungsauftrag das gesamte urnerische Schriftgut. Die urnerische Sammlung umfasst selbstständige, unselbstständige Literatur, AV-Medien, literarische Nachlässe, Spezialsammlungen wie Ex-Libris, Akzidenzdrucke, Plakate, u.a.m. Sie finden die Bestände in unserem Katalog.

Meine Adresse hat sich geändert, was muss ich tun?
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse sofort mit.

Was kann ich in der KBU ausleihen, wie viele Medien darf ich mitnehmen?
Das Angebot umfasst:
Bücher, Videos, CDs, Hörbücher, CD-ROMs, DVDs, Kassetten, Sprachkurse. Karten, Tourenführer und Skitourenführer (Depositum SAC Sektion Gotthard).
Pro Ausweis können maximal 15 Medien ausgeliehen werden. Beschränkt sind CD-ROMs, Videos auf zwei Stück und DVD auf 3 Stück.

Wie lange darf ich die Medien behalten?
Bücher, CDs, Hörbücher, CD-ROMS, Kassetten und Medien von der SAC Bibliothek: vier Wochen.
Videos und DVDs: zwei Wochen.
Sprachkurse: drei Monate.

Kostet die Ausleihe was?
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr gratis)
Studierende und Lernende gratis
Erwachsene Fr. 4.- pro Medium (Einzelausleihe)
Jahresabonnement Fr. 40.- darin sind enthalten Ausleihe und Verlängerungen

Wie funktioniert die Ausleihe von Medien?
Die Ausleihe der Medien erfolgt gegen Vorlage des gültigen Benutzungsausweis. Der persönliche Benutzungsausweis ist bei jedem Ausleihvorgang vorzuweisen. Für jedes verbuchte Medium erhält man eine Ausleihquittung, auf der das gültige Rückgabedatum steht.

Was passiert, wenn ich ein entliehenes Medium beschädige oder verliere?
Beschädigte und verlorene Medien werden in Rechnung gestellt. Melden Sie uns Ihr Problem.

Kann eine andere Person Medien für mich entleihen?
Nein. Der Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar.

Kann ich die Medien verlängern?
Ja. Ein Medium kann maximal 3x um die gleiche Leihfrist verlängert werden (Videos und DVDs 1x), vorausgesetzt, der Titel ist nicht von einem anderen Kunden oder Kundin vorgemerkt.

Kann ich meine Medien auch telefonisch, per E-Mail oder im OPAC verlängern?
Sie können Ihre Medien während den Öffnungszeiten telefonisch verlängern (Telefonnummer: 041 875 22 21) oder per E-Mail oder im OPAC.

Was ist zu tun, wenn ich meinen Ausweis verloren habe?
Melden Sie den Verlust umgehend der Kantonsbibliothek, damit der Ausweis gesperrt wird. Bitte denken Sie daran, dass Ihnen durch einen eventuellen Missbrauch ein hoher Schaden entstehen kann. 
        
Kantonsbibliothek Uri
Stiftung
Bahnhofstrasse 13
CH-6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 2221
Fax +41 41 875 2226
kantonsbibliothek@ur.ch